Vielleicht ist dir die Meldung schon begegnet: Ab 2. August 2026 musst du KI-Inhalte kennzeichnen, sonst drohen Bussen.
Disclaimer: Als Mentorin und Webdesignerin möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsauskunft geben darf und kann. Die Informationen und Meinungen, die ich in diesem Artikel teile, basieren auf meinem eigenen Verständnis zu diesem Thema.
Ich begleite und verfolge seit vielen Jahren technische Umbrüche und rechtliche Änderungen für selbständige Frauen. Die DSGVO, die revDSG, die Cookie-Banner-Frage führen gefühlt regelmässig zu neuen «Das Internet geht unter»-Schlagzeilen. Am Ende blieb jedes Mal eine überschaubare Liste von Dingen übrig, die du tatsächlich tun musst. Genau das schauen wir jetzt gemeinsam an, für deine ganze Content-Welt: Website, Social Media, Newsletter und Freebies.
Wen betrifft das überhaupt?
Betroffen bist du, wenn du KI-Tools beruflich nutzt, also als Betreiberin im Sinn des Gesetzes. Rein private Nutzung fällt raus.
Für dich als Selbständige mit Website, Social Media und Newsletter heisst das: ja, du bist gemeint.
Und ja, das gilt auch für dich in der Schweiz. Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz, aber die EU-Regel gilt auch für Schweizer Unternehmerinnen, wenn deine Inhalte in der EU genutzt werden. Wenn du Kunden in Deutschland hast oder deine Inhalte auch dort gesehen werden, ist die sichere Annahme: du behandelst dich als betroffen, genauso wie wir das schon bei der DSGVO gemacht haben.
Die Grundregel
Egal ob Website, Instagram-Post, Newsletter, Unterlagen oder Freebie: Die Frage ist immer dieselbe. Könnte jemand denken, dieser Inhalt sei echt, obwohl er von einer KI stammt oder von ihr verändert wurde? Wenn ja, kennzeichnest du. Wenn ein Bild offensichtlich künstlich wirkt, oder wenn du einen KI-Text selbst prüfst und unter deinem Namen veröffentlichst, brauchst du meistens keinen Hinweis.
Der Kanal und die Art spielen dabei keine Rolle. Es geht um den Inhalt, nicht um die Plattform, auf der er erscheint.
Texte: Blog, Newsletter, Social Media
Ein Text, den du mit KI wie Claude oder ChatGPT vorbereitest und dann selbst überarbeitest. Das ist der Fall, der die meisten Fragen auslöst, und die Antwort ist entspannt: Wenn du den Text inhaltlich prüfst und unter deinem Namen veröffentlichst, greift die Kennzeichnungspflicht nicht. Vorbereiten mit KI, dann wirklich selbst durchgehen und dein Fachwissen einbauen, das bleibt dein Text.
Wichtig dabei: Selbst durchgehen heisst inhaltlich prüfen. Du schaust, ob alles stimmt und plausibel ist, und du änderst, was nicht passt. Nur einzelne Wörter ändern reicht nicht.
Das gilt komplett unabhängig davon, wo der Text landet. Dein Blogartikel, dein Newsletter, deine Instagram-Caption, dein Freebie-Text: solange du prüfst, änderst und deinen Namen daruntersetzt, ist keiner davon kennzeichnungspflichtig. Nur bei einem KI-Text, den niemand mehr durchgeht, und der zu einem Thema von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird, sieht das anders aus. Für deine Business- und Coaching-Inhalte ist das praktisch nie der Fall.
Eine Anmerkung dazu: Gewisse Quellen, darunter auch der Leitlinienentwurf der EU-Kommission, gehen noch einen Schritt weiter. Danach fallen normale Business- und Marketing-Texte von vornherein gar nicht unter die Kennzeichnungspflicht, weil das Gesetz bei Texten nur eine bestimmte Kategorie ins Visier nimmt: KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, etwa Politik, Gesundheit oder Wirtschaft.
Aus diesem Grund sind die meisten Texte für uns Solo-Selbständige gar nicht kennzeichnungspflichtig.
Bilder: Symbolbild oder Porträt?
Ein Symbolbild mit ChatGPT oder Midjourney und Co. erstellt. Eine Mondphasen-Grafik, eine Infografik oder ein stimmungsvolles Landschaftsbild für deinen Inhalt. Solange darauf keine echte Person oder ein echtes Ereignis täuschend echt dargestellt wird, bist du hier gesetzlich nicht zur Kennzeichnung verpflichtet.
Anders bei einem KI-Porträt oder Avatar von dir oder anderen Personen, das wie ein echtes Foto aussieht. Hier wird es eindeutig: Das musst du kennzeichnen, auch wenn es dein eigenes Gesicht ist und mit deiner Zustimmung entstanden ist. Die Regel schützt deine Kunden davor, ein künstliches Bild für ein echtes zu halten, nicht dich. Wichtig dabei: Der Hinweis muss direkt beim Bild stehen, zum Beispiel in der Bildunterschrift oder direkt im Bild.
Diese Bilder-Regel gilt überall gleich: auf der Website, bei Instagram, im Newsletter-Header, auf dem Freebie-Cover.
Wichtig auch: Wenn du ein KI-Porträt von dir in eine Grafik einbaust, ist die Grafik selbst zwar klar als Gestaltung erkennbar, dein KI-Porträt darin wirkt aber weiterhin wie ein echtes Foto von dir. Die Kennzeichnungspflicht bleibt bestehen, auch wenn nur ein Teil der Grafik etwas zeigt, das echt wirkt, aber nicht echt ist.
Audio und Video: KI-Stimmen und Avatare
Was für Bilder gilt, gilt genauso für Ton und Video. Eine KI-Stimme, die wie eine echte Person klingt, ein sprechender Video-Avatar von dir oder ein KI-generiertes Video, das wie gefilmt aussieht: Das alles fällt unter dieselbe Deepfake-Regel wie das realistische KI-Porträt. Du kennzeichnest es direkt am Inhalt, zum Beispiel im Beitragstext oder als kurze Einblendung im Video.
Offensichtlich künstliche Varianten bleiben entspannt, wie bei den Bildern: Eine Comic-Animation oder eine klar synthetische Roboterstimme hält niemand für echt, deshalb braucht sie keine Kennzeichnung.
Der Chatbot
Ein Chatbot auf deiner Website, für Fragen oder Support. Hier musst du beim ersten Kontakt klarmachen, dass deine Besucher mit einer KI schreiben, ausser es ist offensichtlich. Ein Satz wie «Du chattest hier mit einem KI-Assistenten» am Anfang reicht.
Freebies und PDFs
Bei Freebies und Arbeitsunterlagen gilt genau dieselbe Logik wie bei jedem anderen Text und Bild. Der Inhalt, den du für ein Workbook oder eine Checkliste mit KI vorbereitest und dann selbst durchgehst, braucht keinen Hinweis. Ein Cover-Bild oder eine Illustration, die klar als Grafik erkennbar ist, ebenfalls nicht.
Nur wenn du ein realistisch wirkendes KI-Bild einbaust, zum Beispiel ein Porträt-Foto auf dem Deckblatt, setzt du dort direkt beim Bild denselben kurzen Hinweis wie überall sonst.
Deepfakes und Inhalte zu politischen Themen
Der Begriff Deepfake taucht im Gesetz an zentraler Stelle auf, deshalb kurz die genaue Bedeutung:
Ein Deepfake ist ein KI-erzeugtes oder -verändertes Bild, Video oder Audio, das einer echten Person, einem echten Ort oder einem echten Ereignis täuschend ähnlich sieht, sodass jemand es für authentisch halten könnte. Das betrifft nicht nur bekannte Personen oder Nachrichtenereignisse. Ein realistisches KI-Bild von dir selbst fällt genauso darunter wie deine eigene geklonte Stimme, etwa für ein Voiceover in einem Reel.
Ein Punkt, der leicht übersehen wird: Bei Bildern, Videos und Audio gibt es keine Ausnahme durch redaktionelle Prüfung. Bei Texten reicht es, wenn du selbst durchgehst und deinen Namen daruntersetzt, dann entfällt fast immer die Pflicht.
Bei einem Deepfake-Bild, -Video oder -Audio gilt das nicht. Auch wenn du den Inhalt sorgfältig geprüft hast, bleibt die Kennzeichnungspflicht bestehen, sobald er unter die Deepfake-Definition fällt. Das ist der Hauptgrund, warum ich dir oben empfehle, realistische KI-Inhalte konsequent zu kennzeichnen, auch wenn du dir zu hundert Prozent sicher bist, dass niemand getäuscht werden soll.
Bei Texten zu politischen oder gesellschaftlich relevanten Themen, etwa Wahlen, Gesundheit, Wirtschaft oder Gesetzesänderungen, gilt eine eigene, engere Regel. Kennzeichnungspflichtig sind KI-Texte dort nur, wenn sie gleichzeitig drei Dinge erfüllen: Sie werden öffentlich verbreitet, sie sollen die Öffentlichkeit informieren, und sie behandeln ein Thema von öffentlichem Interesse. Sobald du einen solchen Text selbst redaktionell prüfst und die Verantwortung dafür übernimmst, entfällt die Pflicht auch hier, genau wie bei deinen normalen Business-Texten.
Für dich heisst das praktisch: Deine Business- und Coaching-Themen betrifft die politische Sonderregel kaum. Relevant wird sie nur, wenn du mal zu einem echten gesellschaftlichen Thema Stellung beziehst, zum Beispiel zu einer Gesetzesänderung, die deine Kunden betrifft. Dann gilt dasselbe Vorgehen wie sonst: selbst durchlesen, mit deinem Namen dahinterstehen, fertig.
Facebook und Instagram: eigene Spielregeln
Bei Meta läuft neben der EU-Regel noch etwas Zusätzliches: Die Plattform hat eigene Kennzeichnungssysteme, unabhängig vom Gesetz.
Meta erkennt KI-generierte Inhalte teilweise automatisch und zeigt dann selbst ein «AI Info»-Label an deinem Beitrag an. Das passiert unabhängig davon, ob du willst oder nicht, sobald das System erkennbare KI-Signale in der Datei findet. Zusätzlich gibt es ein freiwilliges «AI Creator»-Label, das du direkt in deinem Profil aktivieren kannst. Es erscheint dann dauerhaft in deiner Bio, im Feed und in Reels und zeigt deiner Community, dass du regelmässig mit KI arbeitest.
Für dich praktisch heisst das: Deine Illustrationen und Symbolbilder, die klar erkennbar keine echten Fotos sind, lösen normalerweise kein Pflicht-Label aus, weder von Meta noch von der EU. Bei realistisch wirkenden KI-Bildern und Videos, etwa einem KI-Porträt von dir, lohnt sich ein doppelter Weg: den Hinweis direkt in der Bildunterschrift setzen und zusätzlich das Meta-Label nutzen, falls es automatisch erscheint.
Was mit alten Posts ist
Die Pflicht gilt für das, was du ab dem 2. August neu veröffentlichst. Du musst nicht rückwirkend durch deine letzten Jahre gehen und alles nachkennzeichnen. Ein Detail ist gerade beim Wiederverwenden von Content wichtig: Sobald du einen alten Inhalt ab August erneut veröffentlichst oder wesentlich veränderst, zählt er als neu und die Pflicht greift. Postest du ein älteres realistisches KI-Porträt noch einmal oder baust es in ein neues Freebie ein, kennzeichnest du es wie jeden neuen Inhalt.
Was passiert, wenn du es nicht machst
Das Gesetz sieht bei Verstössen hohe Bussgelder vor, das ist kein leeres Drohszenario. Wie hoch das im Einzelfall wird, hängt stark von der Grösse deines Unternehmens und der Art des Verstosses ab. Für dich als Solo-Selbständige ist der praktisch relevantere Punkt aber ein anderer: In Deutschland kann ein Verstoss gegen die Kennzeichnungspflicht als Wettbewerbsverstoss gelten, und Mitbewerber oder Verbände können dich abmahnen. Das ist unangenehm und kostet Nerven. Ein kurzer, direkt am Inhalt platzierter Hinweis bei deinen KI-Bildern nimmt dir dieses Risiko fast komplett.
Kennzeichnen macht dich nicht kleiner
Gerade wenn du im energetischen oder spirituellen Bereich arbeitest, kann sich das Kennzeichnen erst unangenehm anfühlen. Als würdest du zugeben, dass etwas an deinem Content nicht «echt» ist. Ich sehe das anders: Wer offen zeigt, welches Bild von der KI kommt und welche Worte von ihr selbst sind, wirkt bei ihren Kunden souveräner, nicht weniger echt. Deine Energie, deine Erfahrung, deine Handschrift in den Texten bleiben genau das, was sie waren. Ein kleiner Hinweis bei einem Bild ändert daran nichts.
Für mich ist die Arbeit mit KI ohnehin nichts, was man verstecken müsste. Ich sehe das ein wenig wie den Wechsel von der Schreibmaschine zum Computer. Auch damals hiess es in der Schule, dann sehe man die Fehler nicht mehr, das sei nicht mehr echt. Heute redet niemand mehr darüber. Genau so sehe ich das auch mit KI.
KI hilft beim Brainstorming, bei ersten Entwürfen und bei der Recherche. Am Ende zählen aber deine Erfahrung und deine eigene Stimme, das kann dir keine KI abnehmen. Genau das schätzen deine Kunden an dir, nicht daran, ob ein Bild von einer KI stammt.
Wie muss die Kennzeichnung aussehen?
Das Gesetz schreibt dir keinen bestimmten Wortlaut und kein Pflicht-Logo vor. Es verlangt, dass der Hinweis klar, gut sichtbar und verständlich ist und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erscheint. Versteckt im Kleingedruckten oder nur im Impressum reicht deshalb nicht, der Hinweis gehört direkt zum Inhalt.
Praktisch sieht das so aus:
- Bei Bildern: ein kurzes «KI-generiert» oder «Mit KI erstellt» in der Bildunterschrift oder direkt im Bild
- Bei Videos: eine kurze Einblendung am Anfang oder der Hinweis im Beitragstext direkt beim Video
- Bei Audio: ein gesprochener Satz am Anfang oder der Hinweis in der Beschreibung direkt bei der Folge
- Beim Chatbot: der Satz beim ersten Kontakt, wie oben beschrieben
Der Hinweis soll in einer Sprache stehen, die deine Leserinnen verstehen. Ein deutsches «Mit KI erstellt» ist genauso gültig wie ein englisches «AI generated». Wichtig ist nur: kurz, ehrlich, direkt am Inhalt.
Offizielle Symbole für die Kennzeichnung
Seit dem 10. Juni 2026 gibt es dafür sogar offizielle Icons von der EU-Kommission: ein Basis-Symbol «AI», eines für vollständig KI-erzeugte Inhalte und eines für KI-bearbeitete Inhalte. Kostenlos als SVG oder PNG, in mehreren Varianten für helle und dunkle Hintergründe. Du findest sie direkt auf der Seite der EU-Kommission zu den EU-Icons für KI-Kennzeichnung.
Was du tun kannst
- Geh kurz durch, wo du KI für Bilder, Stimmen, Videos oder Texte nutzt, auf der Website, bei Instagram, im Newsletter und bei deinen Freebies, in deinem Kopf reicht das schon
- Leg dir einen Standardsatz zurecht («KI-generiert» oder «Mit KI erstellt») und speicher ihn als Textbaustein beziehungsweise in den Skills
- Häng ihn ab jetzt direkt bei neuen realistisch wirkenden KI-Bildern, KI-Stimmen und KI-Videos und bei deinem Chatbot an
- Bei überarbeiteten Blog-, Newsletter- und Social-Media-Texten musst du nichts extra tun, solange du wirklich selbst durchgehst
Und behalte das Thema selbst im Auge: Die finalen Leitlinien der EU sind noch in Arbeit, einzelne Details können sich bis im August und auch danach noch ändern.
Faustregel und Zusammenfassung
Texte sind selten kennzeichnungspflichtig.
Bilder, Videos und Audios sind kennzeichnungspflichtig, sobald sie eine Person oder Situation realistisch zeigen, die es so nie gegeben hat. Das gilt auch, wenn nur ein Teil des Bildes betroffen ist.
Meine Faustregel: Was echt wirkt, aber reine KI ist, kennzeichnest du direkt beim Inhalt. Grafiken und alles, was ohnehin klar unecht wirkt, musst du nicht kennzeichnen. Bist du dir unsicher: Kennzeichne lieber einmal zu viel als zu wenig.
Was ich davon halte
Für mich ist die Kennzeichnungspflicht ein wichtiger Schritt. Ich verstehe, was dahintersteckt, und finde den Gedanken gut. Denn die Inhalte werden immer besser, und was echt ist und was nicht, wird immer schwieriger zu unterscheiden.
Genauso wichtig ist mir aber, dass wir alle selbst ein Gespür dafür behalten, was echt ist und was zu hundert Prozent aus der KI kommt. Ich bezweifle, dass sich alle an dieses Gesetz halten, und es wird weiter Leute geben, die KI-Inhalte erstellen, die ganz klar Fälschungen sind.
Deshalb reicht mir die Kennzeichnungspflicht allein nicht. Genauso wichtig finde ich, dass jede von uns selbst mitdenkt und verantwortungsvoll mit KI umgeht.
Mit gesundem Menschenverstand, ein bisschen Auseinandersetzung mit dem Thema und den paar Handgriffen von oben bist du in den allermeisten Fällen auf der sicheren Seite.
Weiterführende Quellen
- Artikel 50 des EU AI Act im Wortlaut
- KI-Transparenzhinweis-Generator von Datenschutz-Generator.de
